Komissionen

Kommissionen

Die Kommissionen einer Fakultät setzen sich immer aus Professor*innen, Mitarbeiter*innen der Fakultät – sogenannten Vertreter*innen des Mittelbaus – und studentischen Vertreter*innen zusammen. All diese Vertreter*innen sind stimmberechtigt. Die unterschiedlichen Kommissionen tagen in regelmäßigen Abständen und dienen dazu, den Betrieb der Fakultät zu optimieren oder einfach nur in geregelte Bahnen zu bringen. Sie alle arbeiten der Fakultät zu, erarbeiteten Diskussionspapiere, treffen wichtige Entscheidungen und legen diese regelmäßig im Fakultätsrat (dem höchsten Gremium der Fakultät) zur Abstimmung vor. Wir als studentische Vertreter*innen nehmen in diesen Kommissionen Einfluss auf die Fakultät und können uns hier Gehör verschaffen. Die Meinung der Studierenden ist stets gefragt und hilft den Professor*innen, unsere Sicht der Dinge zu erfahren, zu verstehen und diese in die Entscheidungsgrundlagen mit einzubeziehen.

Was die Kommissionen im Einzelnen machen, könnt Ihr im Folgenden lesen:

FAKULTÄTSRAT

Vorsitzender: https://www.f10.uni-stuttgart.de/fakultaet/fakultaetsverwaltung/

Der Fakultätsrat ist das höchste beschlussfassende Gremium der Fakultät. Einmal im Monat treffen sich hier alle Professor*innen, Vertreter*innen aus dem Mittelbau und die sieben von euch gewählten studentischen Vertreter*innen, um die Fakultät betreffende Dinge zu diskutieren. Im Fakultätsrat berichten die verschiedenen Kommissionen über Neuerungen und Veränderungen, die von der Fakultät geplant sind. Diese werden hier beschlossen. Darüber hinaus wird über die Zukunft der Fakultät und ihre Struktur gesprochen. Hier erfahren wir Studierende alles Wichtige und können Einfluss nehmen auf die Entscheidungen der Fakultät. Wir werden direkt in den Entscheidungsprozess miteingebunden und versuchen aktiv und im Sinne der Studierendenschaft . Hier können wir auch alle Anliegen einbringen, die uns Studierende betreffen, Missstände aufzeigen und diese mit den Professor*innen diskutieren und Lösungen finden. Einmal im Jahr, immer im Juli, finden die Wahlen für die studentischen Vertreter*innen des kommenden WS und SS statt. Wir hoffen weiterhin auf Eure rege Wahlbeteiligung, um in Eurem Sinne handeln zu können.

STUDIENKOMMISSION

Vorsitzender: https://www.student.uni-stuttgart.de/beratung/studiendekane/#id-cc23c321-T

Die Studienkommission ist das für die Lehre und das Studium entscheidende Gremium und wird vom Fakultätsrat bestellt. Sie besteht aus maximal 10 Mitgliedern, davon vier studentische, von der Fachschaft gewählte Mitglieder und untersteht der Leitung unserer Studiendekanin. In der Studienkommission wird über Ausgestaltung des Lehrangebots beraten, Lehre evaluiert, werden Studien- und Prüfungsordnungen erarbeitet und angepasst – also die Grundlagen unseres Architekturstudiums an der Fakultät bearbeitet. Es wird auch über die Verwendung von finanziellen Mitteln zur Verbesserung von Studium und Lehre entschieden, gemeinsam mit Lehrenden Veranstaltungsformate entwickelt und der Jahresablauf mitgestaltet. Für uns ist es somit der unmittelbarste Ort, um aktiv mitzugestalten, Verbesserungen zu erwirken, dafür zu sorgen, dass gute Formate gut bleiben und im Studienalltag auftretende Schwierigkeiten bestmöglich gelöst werden können.

Wenn Ihr konkrete, die Lehre und das Studium betreffende, Anliegen habt, meldet Euch bei uns.

PRÜFUNGSKOMMISSION

https://www.student.uni-stuttgart.de/beratung/pruefungsausschuss/#id-d7f3c236-T

Der Prüfungsausschuss ist für die Einhaltung der Regelungen der jeweiligen Prüfungsordnungen und die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen zuständig. Der Prüfungsausschuss entscheidet in allen Prüfungsfragen und organisiert die einmal jährlich im Sommer stattfindende Urkundenverleihung auf der Absolventenfeier. In der Regel stimmt der Prüfungsausschuss mit dem Zulassungsausschuss Wirtschaftswissenschaften überein. In diesen Gremien haben wir beratende Funktion.

Berufungskommissionen

Wenn ein Lehrstuhl neu- oder wiederbesetzt werden soll, wird eine Berufungskommission tätig, die nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens einen Berufungsvorschlag vorbereitet, der drei Namen enthält. Zuerst erhält der Bewerber auf Listenplatz 1 einen Ruf, bei Rufablehnung erhält der Bewerber auf Listenplatz 2 einen Ruf, usw. Lehnen alle drei Kandidaten den Ruf ab, muss die Professur neu ausgeschrieben werden.