Studienkommission Wirtschaftswissenschaften

Vorsitz: Studiendekan*in

Laut dem Landeshochschulgesetz des Landes Baden-Württemberg (LHG §26) sind die Aufgaben der Studienkommission:

  • Erarbeitung von Empfehlungen zur Weiterentwicklung von Gegenständen und Formen des Studiums
  • Erarbeitung von Empfehlungen zur Verwendung der für das Studium und Lehre vorgesehenen Mittel
  • Mitwirkung an der Evaluation der Lehre unter Einbeziehung studentischer Veranstaltungskritik

Die Studienkommission ist somit das Gremium, in dem Studenten die Möglichkeit haben, auf Probleme und Missstände im Studium hinzuweisen, zu diskutieren und Lösungen gemeinsam zu erarbeiten. Wir machen uns in diesem Gremium stark für eure Belange – mit Erfolg.


Fakultätsrat

Vorsitz: Dekan*in

Gemäß dem Landeshochschulgesetz des Landes Baden-Württemberg (LHG §25) sind die Aufgaben des Fakultätsrats die Beratung in allen Angelegenheiten der Fakultät von grundlegender Bedeutung.

Der Zustimmung des Fakultätsrats bedürfen u.a.:

  • die Struktur- und Entwicklungspläne der Fakultät (SEPUS)
  • die Bildung, Veränderung und Aufhebung von Einrichtungen der Fakultät
  • die Studien- und Prüfungsordnungen der Fakultät
  • die Berufungsvorschläge

Prüfungsausschuss Wirtschaftswissenschaften

Vorsitz: Prüfungsausschussvorsitzende*r

Der Prüfungsausschuss ist für die Einhaltung der Regelungen der jeweiligen Prüfungsordnungen und die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen zuständig. Der Prüfungsausschuss entscheidet in allen Prüfungsfragen und organisiert die einmal jährlich im Sommer stattfindende Urkundenverleihung auf der Absolventenfeier. In der Regel stimmt der Prüfungsausschuss mit dem Zulassungsausschuss Wirtschaftswissenschaften überein. In diesem Gremien haben wir beratende Funktion.


Berufungskommissionen

Wenn ein Lehrstuhl neu- oder wiederbesetzt werden soll, wird eine Berufungskommission tätig, die nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens einen Berufungsvorschlag vorbereitet, der drei Namen enthält. Zuerst erhält der Bewerber auf Listenplatz 1 einen Ruf, bei Rufablehnung erhält der Bewerber auf Listenplatz 2 einen Ruf, usw. Lehnen alle drei Kandidaten den Ruf ab, muss die Professur neu ausgeschrieben werden.


Verfasste Studierendenschaft

Studierendenvertretung: stuvus

Unter Verfassten Studierendenschaften versteht man eine Rechtsstruktur, die studentische Interessenvertretung und Selbstverwaltung ermöglicht. Die Verfasstheit ermöglicht stuvus

  • Rechtsfähigkeit: stuvus ist eine eigenständige, rechtsfähige Organisationseinheit innerhalb der Universität.
  • Finanzautonomie: stuvus darf ihre Gelder selbstständig verwalten.
  • Politisches Mandat: stuvus wird ermächtigt, alle Studierenden offiziell zu vertreten und kann sich damit für Studierendeninteressen einsetzen.

Alle Angaben ohne Gewähr.
Quellen: LHG BW und stuvus

Stand: 15.09.2020